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Allgemeinses Off-Topic Allgemeine Themen die nichts mit Survival zu tun haben.

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  #1  
Alt 15.02.2013, 00:06
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BugOutSurvival BugOutSurvival ist offline
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BugOutSurvival Stammes Mitglied
Standard Wild Campen / Rasten ? Gesetze?!

Hey Leute,

mir stellt sich schon seit Monaten die Frage wie die Sache zwischen Wild Campen und Rasten aussieht...


Rasten in einem Naherholungsgebiet (z.B. Nationalpark Eifel) ist ja nicht Verboten, sogar erwünscht...

Das Wildcampen generell Verboten ist, ist mir bewusst...

Wo fängt allerdings das Wildcampen an?

Sobald man einen Unterschlupf gebaut hat?

Tarp? Zelt?

Ein Tarp kann auch als Regenschutz dienen und nicht als direkter Unterschlupf...

Wo liegt also die Grenze zwischen Rasten und Campen?

Wann Rastet man und wann Campt man?
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  #2  
Alt 15.02.2013, 00:44
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Sigurd Stammes Mitglied
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Gute Frage, wissen tu ich das auch nicht.

Aber es ist wohl Auslegungssache und hat mit Anstand und so zu tun. Gegen ein Nickerchen im Sitzen ist sicher nichts einzuwenden. Auf ner Parkbank oder so rumlungern könnte dafür wiederrum zu "Komplikationen" führen. Kommt wohl auch drauf an wie man aussieht. Bei nem Typen im Anzug wird man eher weniger die Bullen holen als bei nem Penner
Über Nacht bleiben und dort schlafen könnte wohl auch ein interessanter Punkt sein.
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  #3  
Alt 15.02.2013, 00:51
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BugOutSurvival BugOutSurvival ist offline
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Der Gesetzesdschungel hat mal wieder zugeschlagen...

Allerdings glaube ich nicht das es auslegungssache ist wenn die begründung damit anfängt wie jemand aussieht...

Für mich wäre das eine Diskriminierung egal in welcher hinsicht

Soweit ich das mal verstanden hab gilt es erst als Campen wenn man sich eine feste bleibe gebaut hat, also ein Zelt.

Ich wüsste nicht dass es jemanden verboten wäre sich vor "Regen" (Stichwort: Tarp) zu schützen oder sich mal eben hinzulegen um eine runde zu schlafen

Wenn ich dann bis morgens durch schlafe kann ich ja auch nichts dafür oder?


Aber genau das ist das Problem, ich weiß es halt nicht sondern vermute nur, aber das bringt ja keinen weiter...
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  #4  
Alt 15.02.2013, 01:05
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Sigurd Stammes Mitglied
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Ja ich hab mich da ein bisschen schwamming ausgedrückt. Das war auch nur mein erster Gedankenschwall zu "Papier" gebracht

Im zweiten Anlauf hab ich da aber etwas gefunden das dir weiterhelfen könnte.

Zitat:
Tipp: Grauzone “Lagern”
Lagern bedeutet einfach rasten oder “Pause machen” und ist selbstverständlich erlaubt. Der Übergang zwischen campen und lagern ist fliessend, sodass meist nicht geklärt werden kann ob der “Täter” nun einfach lagert oder schon campiert.
Lagern kann man auch mit einem Biwaksack oder einem Schirm als Ersatz für das Zelt. Auch ein Tarp, Poncho oder nur ein Schlafsack/Isomatte sind möglich.
Biwakieren ist das »Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes im hochalpinen Gelände«.
Unter Kampieren versteht man meist das »Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen im Rahmen des Tourismus«. In der Regel ist das Biwakieren aber vom Verbot des Kampierens ausgenommen.
Es handelt sich dabei aber um eine rechtliche Grauzone. Wird man erwischt oder angesprochen sollte man auf der sicheren Seite bleiben und sich glaubwürdig “herausreden”, dass man nur Vögel beobachtet oder den Sonnenuntergang geniesst.
Nicht zu empfehlen ist es über mehrere Tage am selben Ort zu “lagern” und/oder Müll zu hinterlassen sowie Schaden (Lagerfeuer) anzurichten.

Keine Grauzone ist allerdings, entgegen so manchem Wunschdenken, das Zelten auf (öffentlichen) Wegen. Dies stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.
Den ganzen (durchaus interessanten) Text findest du hier:
http://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/
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  #5  
Alt 15.02.2013, 01:21
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BugOutSurvival BugOutSurvival ist offline
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Erstmal danke für die gute Antwort =)



Das heißt also im Klartext dass:


Ich im Wald, ein Tarp errichten kann,

eine Unterlage, alias Schlafsack, hinlegen kann

mich dann dort hinlegen kann oder im Prinzip "Bushcraften" kann

allerdings ohne Sachschäden in Form von Lagerfeuern, Jagen etc.

und wenn dann jemand (Polizei, Förster, Ranger) meint er müsste mich "doof" anmachen

kann ich sagen dass ich den Sonnenaufgang + Tierwelt sehen möchte.

Solange dies alles auf Öffenltichem Gelände geschiet

und das würde dann als Ruhen bzw. Biwakieren gelten und wäre somit erlaubt/Legal?


So entnehme ich das auf jedenfall aus dem Text
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  #6  
Alt 15.02.2013, 02:17
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Sigurd Sigurd ist offline
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Sigurd Stammes Mitglied
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So stehts zumindest drinnen. Leider konnte ich keinen offiziellen Gesetzestext dazu finden da ich noch herausfinden muss wie das betreffende Gesetz lautet.
Lässt sich aber sicher auch rausfinden, aber nicht mehr heute Nacht
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