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Alt 09.02.2012, 01:51
Hunter66 Hunter66 ist offline
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@ Threadersteller,

Hallo,

nach langer Forums - Abstinenz möchte ich mich zu diesem Thema auch mal zu Wort melden.

Vorweg, ich bin auch Hundehalter!

So, wie Du die Sachlage geschildert hast, gehe ich davon aus, das du mit Deinem Hund (welche Rasse war das noch mal?) in der Stadt ( das Schlußfolgere ich, weil Dein Hund um eine Ecke lief) Gassi gegangen bist.

Da haben wir schon mal das erste Problem. Hunde sind Innerorts angeleint zu führen. Ausgenommen ausgeschilderte Grünflächen in Parks und dergleichen. Weiterhin muß der Hund unter dem Einflussbereich des Hundehalters stehen. Das heißt, du mußt jederzeit die Kontrolle über Deinen Hund haben, was "um die Ecke" schlecht geht.

Du als Hundeführer bist auf jeden Fall IMMER für das was Dein Hund anstellt, Haftbar.

Fühlt sich ein Jogger oder ein anderer Hundeführer in irgendeiner Art und Weise Bedroht durch Deinen Hund, ( der ja wie du schreibst, nicht angeleint war und sich Deinem Blickfeld entzog (Stichwort um die Ecke), kann er sich natürlich mit Hilfe von Pfefferspray zur Wehr setzen, sofern keine anderen Humaneren Mittel zum Ziel führen. Natürlich immer mit den geringsten Mitteln die zum abwenden der vermeintlichen Gefahr dienen. Also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Man spricht im Übrigen bei einer Gefahrenabwehr gegenüber Tieren nicht von Notwehr sondern von Notstand, das nur mal so nebenbei. Außerdem zählt ein Hund vor Gericht als "Sache". Du könntest der Pfefferspray - Sprüher bloß wegen "Sachbeschädigung" belangen. Ist nicht schön, ist aber so.

Auch wenn Dir das nicht schmeckt, was ich hier schreibe, so solltest du froh sein, das der andere Hundehalter keine Rechtlichen Schritte gegen Dich eingeleitet hat, denn nicht Er hat sich nicht richtig verhalten sondern Du bist Deiner Sorgfaltspflicht und Verantwortung nicht nachgekommen. Denn Du mußt dafür Sorge tragen, das Dein Hund keine Leute anspringt und keine Passanten belästigt. Ob der nur spielen will oder nicht, ist erst mal völlig egal. Dabei ist auch völlig egal ob es ein Rehpinscher oder eine Deutsche Dogge ist.


Stell Dir mal vor Dein Hund rennt um die Ecke und ein Kind kommt ihm entgegen, bekommt Angst und rennt auf die Straße vor ein Auto......

Dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken. Wenn du dann noch nicht einmal eine Hunde-Haftpflicht hast (was ja auch Pflicht ist) dann gute Nacht. Also leine Deinen Hund Innerorts an und du bist auf der sicheren Seite.


Ist nun mal so, so leid es mir tut.


Mir kommen des öfteren beim Gassi gehen im Feld Hundehalter entgegen, die es nicht für Nötig halten ihren Hund anzuleinen. Ich meine, wenn ma sich kennt ist das ja kein Problem. Aber wenn einem jemand fremdes entgegen kommt, macht man seinen Hund fest und fragt den Gegenüber ob man die Hunde mal ohne Leine toben lassen kann. Aber man lässt seinen Hund nicht einfach so an fremde Hunde, die an der Leine geführt werden.

Ich hatte erst gestern den Fall, das mir ein älteres Ehepaar mit ihrem schon etwas älterem mittel - großen Mischling entgegen kamen. Schon von weitem habe ich gesehen das der Hund nicht angeleint war. Als ich näher kam rief mir die Frau entgegen das Ihr Hund nix macht. Ich antwortete nur kurz das wenn er ganz bleiben soll, sie ihn doch bitte anleinen soll. Andernfalls mache ich meinen auch los.

Ich muß an dieser Stelle sagen, das mein Hund ein Malinois ist

So einer hier: http://www.youtube.com/watch?v=JR7oTzUmRao

Man sollte immer bedenken das auch andere Hunde beißen können, auch wenn der eigene nie nix machen würde.

Mensch Leute, solche Aktionen müssen doch nicht sein. Leint Eure Hunde da an, wo es notwendig und gefordert ist und es gibt keine Probleme. Wenn ich meinen Hund rennen lassen will, geh ich auf eine große Wiese oder ins Feld.


@PatGyver,

Bei Deiner Einstellung ist es nur eine Frage der Zeit bis dich jemand wegen Körperverletzung anzeigt. Und der wird da auch mit Erfolg haben.

Denn es ist nicht das selbe ob ein ängstlicher Spaziergänger Deinen unangeleinten Hund an sprühst oder ob du einen Menschen ungerechtfertigt an sprühst. Pfefferspray ist ein Tierabwehrspray und darf überhaupt nicht gegen Menschen eingesetzt werden. Ich weiß gar nicht ob Dir überhaupt klar ist, was du da machst. Genauso gut könntest du auch mit einer Gas-Schreckschußwaffe auf einen Passanten schießen. Das käme aufs gleiche raus. Das ist dann kein Kavaliersdelikt mehr, das ist dann Einsatz einer Waffe gegen einen Menschen, ist dir das überhaupt klar?

Wenn du mal ein klein wenig überlegst, kommst du besser davon, wenn du Deinen Hund kurz nimmst, wenn dir Spaziergänger entgegen kommen und gehst nicht bewusst den Weg der Konfrontation ein. Das ist auf jeden Fall die Intelligentere und günstigere Lösung, glaub mir.


Gruß
Hunter
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