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Alt 14.01.2011, 13:23
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stev_butcher stev_butcher ist offline
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stev_butcher Stammes Mitglied
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Zitat von vival Beitrag anzeigen
...und nochwas unter waffenfreaks das tragen von sämtlichen schußwaffen ist in der öfentlichkeit verboten und ist nach § 47 wafengesetz nicht unter einem halben jahr freiheitstrafe strafbar !! also aufpassen nur in wirklichen not situationen
Tja da sagt mein Gestzbuch etwas ganz anderes ! Zitat: Waffenpass

"Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz (Waffenbesitzkarte) auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von genehmigungspflichtigen Waffen (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt." Zitat ende.http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990019.html

Natürlich ist der Erwerb ohne eine Begründete Berufsausübung mit zugehörigen Nutzen einer solchen waffe sehr schwer zu erlangen .

Jedoch muss ich dir Recht geben das man mit einer Waffe niemals Leichtfertig umgehen sollte ! sie ist ein Werkzeug und ein sehr Gefährliches auch noch.

Geändert von stev_butcher (14.01.2011 um 13:32 Uhr)
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