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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wild Campen / Rasten ? Gesetze?!


BugOutSurvival
15.02.2013, 00:06
Hey Leute,

mir stellt sich schon seit Monaten die Frage wie die Sache zwischen Wild Campen und Rasten aussieht...


Rasten in einem Naherholungsgebiet (z.B. Nationalpark Eifel) ist ja nicht Verboten, sogar erwünscht...

Das Wildcampen generell Verboten ist, ist mir bewusst...

Wo fängt allerdings das Wildcampen an?

Sobald man einen Unterschlupf gebaut hat?

Tarp? Zelt?

Ein Tarp kann auch als Regenschutz dienen und nicht als direkter Unterschlupf...

Wo liegt also die Grenze zwischen Rasten und Campen?

Wann Rastet man und wann Campt man?

Sigurd
15.02.2013, 00:44
Gute Frage, wissen tu ich das auch nicht.

Aber es ist wohl Auslegungssache und hat mit Anstand und so zu tun. Gegen ein Nickerchen im Sitzen ist sicher nichts einzuwenden. Auf ner Parkbank oder so rumlungern könnte dafür wiederrum zu "Komplikationen" führen. Kommt wohl auch drauf an wie man aussieht. Bei nem Typen im Anzug wird man eher weniger die Bullen holen als bei nem Penner :D
Über Nacht bleiben und dort schlafen könnte wohl auch ein interessanter Punkt sein.

BugOutSurvival
15.02.2013, 00:51
Der Gesetzesdschungel hat mal wieder zugeschlagen...

Allerdings glaube ich nicht das es auslegungssache ist wenn die begründung damit anfängt wie jemand aussieht...

Für mich wäre das eine Diskriminierung egal in welcher hinsicht :p

Soweit ich das mal verstanden hab gilt es erst als Campen wenn man sich eine feste bleibe gebaut hat, also ein Zelt.

Ich wüsste nicht dass es jemanden verboten wäre sich vor "Regen" (Stichwort: Tarp) zu schützen oder sich mal eben hinzulegen um eine runde zu schlafen :p

Wenn ich dann bis morgens durch schlafe kann ich ja auch nichts dafür oder?


Aber genau das ist das Problem, ich weiß es halt nicht sondern vermute nur, aber das bringt ja keinen weiter...

Sigurd
15.02.2013, 01:05
Ja ich hab mich da ein bisschen schwamming ausgedrückt. Das war auch nur mein erster Gedankenschwall zu "Papier" gebracht :D

Im zweiten Anlauf hab ich da aber etwas gefunden das dir weiterhelfen könnte.


Tipp: Grauzone “Lagern”
Lagern bedeutet einfach rasten oder “Pause machen” und ist selbstverständlich erlaubt. Der Übergang zwischen campen und lagern ist fliessend, sodass meist nicht geklärt werden kann ob der “Täter” nun einfach lagert oder schon campiert.
Lagern kann man auch mit einem Biwaksack oder einem Schirm als Ersatz für das Zelt. Auch ein Tarp, Poncho oder nur ein Schlafsack/Isomatte sind möglich.
Biwakieren ist das »Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes im hochalpinen Gelände«.
Unter Kampieren versteht man meist das »Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen im Rahmen des Tourismus«. In der Regel ist das Biwakieren aber vom Verbot des Kampierens ausgenommen.
Es handelt sich dabei aber um eine rechtliche Grauzone. Wird man erwischt oder angesprochen sollte man auf der sicheren Seite bleiben und sich glaubwürdig “herausreden”, dass man nur Vögel beobachtet oder den Sonnenuntergang geniesst.
Nicht zu empfehlen ist es über mehrere Tage am selben Ort zu “lagern” und/oder Müll zu hinterlassen sowie Schaden (Lagerfeuer) anzurichten.

Keine Grauzone ist allerdings, entgegen so manchem Wunschdenken, das Zelten auf (öffentlichen) Wegen. Dies stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.


Den ganzen (durchaus interessanten) Text findest du hier:
http://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/

BugOutSurvival
15.02.2013, 01:21
Erstmal danke für die gute Antwort =)



Das heißt also im Klartext dass:


Ich im Wald, ein Tarp errichten kann,

eine Unterlage, alias Schlafsack, hinlegen kann

mich dann dort hinlegen kann oder im Prinzip "Bushcraften" kann

allerdings ohne Sachschäden in Form von Lagerfeuern, Jagen etc.

und wenn dann jemand (Polizei, Förster, Ranger) meint er müsste mich "doof" anmachen

kann ich sagen dass ich den Sonnenaufgang + Tierwelt sehen möchte.

Solange dies alles auf Öffenltichem Gelände geschiet

und das würde dann als Ruhen bzw. Biwakieren gelten und wäre somit erlaubt/Legal?


So entnehme ich das auf jedenfall aus dem Text :p

Sigurd
15.02.2013, 02:17
So stehts zumindest drinnen. Leider konnte ich keinen offiziellen Gesetzestext dazu finden da ich noch herausfinden muss wie das betreffende Gesetz lautet.
Lässt sich aber sicher auch rausfinden, aber nicht mehr heute Nacht :)

Schwefelporling
15.02.2013, 19:05
Die Praxis zeigt, dass wildes Campen in der Regel klargeht, wenn man täglich den Platz wechselt. Am ungünstigsten wäre es, wenn man z.B. schon tagsüber in einem Naherholungsgebiet (z.B. großer Park, beliebter Badesee ) sein Zelt aufbaut und die umgebenden Sträucher abhackt und verbaut, dann von abends bis tief in die Nacht Musik hörend ein ansehnliches Lagerfeuer macht und danach bis weit in den Vormittag schläft, bis man seine Kochhinterlassenschaften draussen und das Zelt selber wegpackt. :):)

Wenn man sich aber respektvoll verhält, nicht direkt an einer Straße zeltet und morgens ans Aufbrechen denkt, passiert eigentlich nichts. Ein Tarp im Gebüsch (ab ca. 10m Stärke, abseits von Wegen) fällt normalerweise eh keinem auf. Man kann bei entsprechendem Wetter ja auch nur auf seiner Isomatte schlafen; manchmal wecken einen dann halt am nächsten Tag die Ameisen.

Feuer kann man in der Regel an Stränden machen, wo es sowieso jeder tut (z.B. am Rhein), oder halt tagsüber (Feuerschein fällt nicht auf), oder eventuell abseits des Lagers (wg. Spuren) ein kleines Kochfeuer machen. Ansonsten einfach einen Gaskocher in Reserve halten.
Wenn man als extremer Hobby- Landstreicher zum Schlafen auf Nummer sicher gehen will, reist man eher nachts und „lagert“ dann tagsüber zur Erholung.

Mücke
15.02.2013, 20:16
.. (puk.nooke.info/DSCN0752.jpg) ;)

mogusch
17.02.2013, 11:38
http://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldknigge/

einfach mal die einzelnen rupriken durchgehen. auch wenn es nicht 100% die "wald-rechtslage" in der BRD wiederspiegelt.

Bushcraft
09.03.2013, 18:26
Da ich schon Touren abbrechen musste um einer Anzeige zu entgehen, hab ich mal nachgefragt. Die Leutchen vom Land NÖ haben mir dann einen Link geschickt.

Die Regelungen für ÖSTERREICH!!!

http://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/natur-umwelt/Zelten-und-Biwakieren-in-Oesterreichs-Bergen_HP_2010.pdf


Wie es in Deutschland ist kann ich leider nicht sagen.

Wicklowwolf
28.07.2013, 19:26
Hier ein neues 'Sackie' Video. So einiges zu diesem Thema

http://www.youtube.com/watch?v=npcYlWZ4_t8

SurviPhil
29.07.2013, 10:30
Also ich bin ja auch das ein oder andere Mal mit einem Zelt unterwegs und bin bisher noch nicht angesprochen worden, wenn ich mich nachts niedergelassen habe...Allerdings bin ich auch immer nur eine Nacht an einem Ort und ziehe dann weiter. Über die rechtslage habe ich mich bisher noch nicht informiert und wenn man sich nicht überaus ungeschickt anstellt denke ich, dass man im notfall auch immernoch da heraus kommt ;)

Mein Zelt steht meist auch nur zwischen 23 und 5 uhr...und es ist klein und gut getarnt :D