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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtslage


Jan95
19.08.2011, 15:41
Hallo! :D

Ich würde gerne mal wissen, wie die Rechtslage beim Töten von Tieren aussieht. Fische und Wild ist klar, da wird ein Angel- oder Jagdschein benötigt. Aber ich habe auch schonmal gehört, dass man selbst für das Töten von Hühnern oder Kaninchen (auch wenn man sie lebend gekauft hat) eine Berechtigung braucht. Und wie ist das mit dem Töten von Kleintieren (Vögel, Ratten oder Mäuse)??

Viele Grüße

Jan

Jan95
22.08.2011, 17:52
?? ... ??

Eisvogel
22.08.2011, 18:34
?? .. ??

Vielleicht weiss es einfach niemand...
Ich denke es hängt viel davon ab, was du daraus machst... wenn du nur für den Eigenbedarf die Tiere tötest um dich zu ernähren wird keiner was sagen. Wenn du aber das Fleisch offiziell weiterverkaufst, wirst vielleicht Auflagen haben.

Also einzelne Berechtigung glaub ich braucht man nicht.. aber ich weiss es nicht!

Am besten gar nicht töten und gleich schaun, wie man ohne Fleisch auskommt!

:):)

Mücke
23.08.2011, 00:16
oh das hab ich übersehn..
also wies praktisch aussieht ist ne andere sache, aber rechtlich gesehn unterscheidet man grundsätzlcih haustiere,nutztiere, wildtiere, futtertiere,versuchs- und haustiere.. für deren tötung es unterschiedliche gesetze gibt.
du findest die richtlinien im jeweiligen tierschutz-, naturschutz-, tierversuchsgesetz und jagd/fischereirecht.
grundsätzlich darfst du kein tier ohne vernünftigen grund töten, und eigentlich dürfen das nur befugte personen die über eine fachgerechte tötung bescheidwissen muss, damit es zu keiner tierquälerei kommt. auch schädlingsbekämpfung muss an sich fachgerecht sein.
tierschutz zumindest is in .at bundessache, bei den anderen gesetzen müsst i nachschaun.
das zum recht.

lg

Eisvogel
23.08.2011, 10:51
Danke Mücke!
Wieder was gelernt!


:):)

Jan95
27.08.2011, 17:42
Ja Danke dafür! muss mir wohl mal unser schönes Grundgesetz durchlesen...